Aufsicht und Bewilligung
Für das Betreiben einer Tagesbetreuungs-Einrichtung mit unserer Ausprägung sind verschiedenste Vorschriften zu erfüllen, welche auch regelmässig überprüft werden.
Untenstehend finden Sie eine Übersicht.
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Art der Vorschrift / Verfügung |
Zuständig |
Kontrolle |
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Richtlinien für Krippen |
Bildungsdirektion Kt. Zürich |
Sozialbehörde Gemeinde Maur |
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Richtlinien für Horte |
Bildungsdirektion Kt. Zürich |
Sozialbehörde Gemeinde Maur |
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Bewilligung Betriebskonzept |
Sozialbehörde Gemeinde Maur |
Sozialbehörde Gemeinde Maur |
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Hygienevorschriften |
Gesundheitsdirektion Kt. Zürich |
Kantonales Labor Kt. Zürich |
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Lehrbetrieb |
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie |
Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kt. Zürich |
Zusätzlich sind wir Mitglied im Branchenverband Kindertagesstätte Schweiz (KiTaS). Um Mitglied zu sein, müssen weitere Richtlinien eingehalten werden.
KiTaS setzt sich für gute Kindertagesbetreuung ein; das Wohl des Kindes und eine hohe Betreuungsqualität stehen im Zentrum der Bemühungen.
