Aufsicht und Bewilligung

Für das Betreiben einer Tagesbetreuungs-Einrichtung mit unserer Ausprägung sind verschiedenste Vorschriften zu erfüllen, welche auch regelmässig überprüft werden.

Untenstehend finden Sie eine Übersicht.

Art der Vorschrift / Verfügung

Zuständig

Kontrolle

Richtlinien für Krippen

Bildungsdirektion Kt. Zürich

Sozialbehörde Gemeinde Maur

Richtlinien für Horte

Bildungsdirektion Kt. Zürich

Sozialbehörde Gemeinde Maur

Bewilligung Betriebskonzept

Sozialbehörde Gemeinde Maur

Sozialbehörde Gemeinde Maur

Hygienevorschriften

Gesundheitsdirektion Kt. Zürich

Kantonales Labor Kt. Zürich

Lehrbetrieb

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kt. Zürich

Zusätzlich sind wir Mitglied im Branchenverband Kindertagesstätte Schweiz (KiTaS). Um Mitglied zu sein, müssen weitere Richtlinien eingehalten werden.
KiTaS setzt sich für gute Kindertagesbetreuung ein; das Wohl des Kindes und eine hohe Betreuungsqualität stehen im Zentrum der Bemühungen.